Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team, ver­tre­ten durch:
Dr. Cle­mens Kap­pes, Schul­str. 4, 53127 Bonn

1. Gel­tungs­be­reich

1.1 Die nach­ste­hen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Rechts­ge­schäfte von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team mit sei­nen Ver­trags­part­nern, nach­ste­hend „Auftragge­ber” genannt. Ergän­zend hierzu gel­ten die Ver­ein­ba­run­gen im Ange­bot / der Auftrags­bestätigung. Sons­tige Son­der­ver­ein­ba­run­gen bedür­fen der Schriftform.

1.2 Ent­ge­gen­ste­hende oder von unse­ren Bedin­gun­gen abwei­chende All­ge­meine Geschäftsbe­dingungen des Ver­trags­part­ners erken­nen wir nicht an, es sei denn, wir hät­ten aus­drück­lich schrift­lich ihrer Gel­tung zuge­stimmt. Wer­den Ver­träge in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der oder abwei­chen­der Geschäfts­be­din­gun­gen vor­be­halt­los geschlos­sen, gel­ten den­noch aus­schließ­lich diese All­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen.

2.  Gegen­stand

Gegen­stand des Ver­tra­ges ist die Erbrin­gung von Beratungs‑, Coaching‑, Media­ti­ons- und Trai­nings­leis­tun­gen durch Dr. Kap­pes und/​oder von ihm ein­ge­setzte Bera­ter, Coa­ches, Me­diatoren und Trai­ner, im fol­gen­den kurz ’Bera­ter‘ genannt.

3. Recht­li­che Stel­lung der Vertragspartner

3.1. Dr. Cle­mens Kap­pes als Inha­ber von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team wird als selb­stän­di­ger Unter­neh­mer für den Auf­trag­ge­ber tätig.

3.2. Die von Dr. Kap­pes ein­ge­setz­ten Bera­ter han­deln namens und im Auf­trag von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team. Sie sind nicht berech­tigt, im Namen von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team rechts­ge­schäft­lich zu han­deln, Erklä­run­gen abzu­ge­ben oder anzuneh­men und/​oder Ver­pflich­tun­gen oder Ver­ant­wort­lich­kei­ten für Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team zu begründen.

4. Ange­bot und Vertragsabschluss

4.1. Für jede unse­rer Leis­tun­gen erhält der Auf­trag­ge­ber ein Ange­bot / eine Aus­schrei­bung, das / die von ihm münd­lich oder schrift­lich ange­nom­men wer­den muss (Auftragsertei­lung).

4.2. Nach Annahme des Ange­bots / der Aus­schrei­bung erhält der Auf­trag­ge­ber eine schriftli­che Auf­trags­be­stä­ti­gung. Der Dienst­ver­trag kommt durch Annahme des Ange­bots und der Auf­trags­be­stä­ti­gung zustande.

5. Leis­tun­gen

5.1. Ziel und Inhalt der Leis­tun­gen wer­den im Ange­bot / in der Auf­trags­be­stä­ti­gung benannt. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team strebt nach bes­ten Kräf­ten und Wis­sen den defi­nier­ten Er­folg an, kann jedoch den Erfolg einer Leis­tung nicht garantieren.

5.2. Vor und wäh­rend der Leis­tungs­er­brin­gung infor­miert der Auf­trag­ge­ber Dr. Kap­pes Consul­ting Team über alle Umstände, die für die Vor­be­rei­tung oder Erbrin­gung einer Leis­tung bedeut­sam sind.

5.3. Für das metho­di­sche und didak­ti­sche Vor­ge­hen ist der in der Auf­trags­be­stä­ti­gung ge­nannte Bera­ter von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team ver­ant­wort­lich. Der Auf­trag­ge­ber kann ver­trag­lich jedoch ein bestimm­tes metho­di­sches und/​oder didak­ti­sches Vor­ge­hen ver­einbaren, an das dann der Bera­ter gebun­den ist. Sind kon­zep­tio­nelle, metho­di­sche oder didak­ti­sche Ände­run­gen am ver­ein­bar­ten Kon­zept not­wen­dig, so sind diese an alle Be­teiligten so früh wie mög­lich zu kom­mu­ni­zie­ren und ent­spre­chend zu doku­men­tie­ren. Wäh­rend der Leis­tungs­er­brin­gung in Semi­na­ren o. ä. Ver­an­stal­tun­gen ent­schei­det der Bera­ter über Art und Umfang der Ände­rung im Rah­men sei­nes didak­ti­schen Ermessensspielraums.

5.4. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team und seine Bera­ter wer­den die Dienst­leis­tun­gen in höchs­ter fach­licher, päd­ago­gi­scher und didak­ti­scher Weise durchführen.

5.5. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team garan­tiert sei­nem Kun­den, dass die­ser von sei­ner Leistungs­erbringung / Hono­rie­rung befreit ist, sollte die­ser nach zuvor genau schrift­lich fest­ge­leg­ten Kri­te­rien wider Erwar­ten mit der Leis­tung nicht zufrie­den sein. Sofern in Ein­zel­ver­trä­gen nicht aus­drück­lich etwas anders ver­ein­bart ist, muss die ‚Män­gel­rüge‘ spä­tes­tens am Ende des ers­ten Ver­an­stal­tungs­ta­ges, bei ein­tä­gi­gen Ver­an­stal­tun­gen bis zur Mit­tags­pause, erfol­gen. Für Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team besteht in die­sem Falle keine Ver­pflich­tung zur ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Fort­füh­rung der Ver­an­stal­tung. Soll­ten Mit­ar­bei­ter des Kun­den als ein­zelne Teil­neh­mer an einer Ver­an­stal­tung von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team teil­neh­men, so geht mit der ‚Män­gel­rüge‘ die Been­di­gung der Teil­nahme an der Ver­an­stal­tung einher.

6. Ver­gü­tung, Zahlungsbedingungen

6.1. Der Auf­trag­ge­ber zahlt Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team für die fest­ge­leg­ten Leis­tun­gen die im Ein­zel­auf­trag ver­ein­barte Ver­gü­tung. Mehr­wert­steuer und andere gesetz­li­che Abga­ben sowie Fahrt­kos­ten, Über­nach­tungs­kos­ten und sons­tige Spe­sen wer­den dem Auftragge­ber ent­spre­chend der jeweils gül­ti­gen Preis­liste oder ent­spre­chend dem Ein­zel­auf­trag berechnet.

6.2. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team wird nach Erbrin­gung der Leis­tung dem Auf­trag­ge­ber die ver­ein­barte Ver­gü­tung in Rech­nung stel­len. Zah­lun­gen sind 14 Tage nach Rech­nungsstellung ohne jeden Abzug fäl­lig. Bei Über­schrei­tung der Zah­lungs­ter­mine steht Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team ohne wei­tere Mah­nung ein Anspruch auf Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 8% über dem bei Ver­trags­ende gül­ti­gen Basis­zins­satz der Deut­schen Bundes­bank nach § 247 BGB zu. Das Recht der Gel­tend­ma­chung eines dar­über hinausgehen­den Scha­dens, bei­spiels­weise steu­er­recht­li­cher Art, bleibt unberührt.

6.3. Eine Auf­rech­nung oder die Gel­tend­ma­chung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts wegen von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team nicht aner­kann­ter oder nicht rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ter Ge­genansprüche ist ausgeschlossen.

7. Rück­tritt vom Ver­trag sei­tens des Kun­den – Stornoregelung

Tritt der Kunde vom Ver­trag zurück oder stor­niert die ver­trag­lich ver­ein­barte Leis­tung, so gel­ten fol­gende Stornoregelungen:

7.1. Bei einem Rück­tritt vom Ver­trag bis zu 6 Wochen vor Beginn der ver­trag­lich vereinbar­ten Leis­tungs­er­brin­gung wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 100 €uro fällig.

7.2. Bei Absage bis 4 Wochen vor Beginn der ver­ein­bar­ten Leis­tungs­er­brin­gung wer­den 50% des Hono­rar­sat­zes berechnet.

7.3. Ab 4 Wochen vor Beginn der ver­ein­bar­ten Leis­tungs­er­brin­gung wird der volle Hono­rar­satz in Rech­nung gestellt.

7.4. Sollte für die nach 7.2 oder 7.3 ver­ein­barte Leis­tung inner­halb von 3 Mona­ten nach Be­ginn des ursprüng­lich für die Leis­tungs­er­brin­gung fest­ge­leg­ten Zeit­punkts ein für beide Sei­ten mög­li­cher Ersatz­ter­min gefun­den wer­den (Ver­schie­bung), so gilt für beide Zeit­räume eine Ent­schädigung von 20% des ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Honorarsatzes.

7.5. Neben den Hono­rar­re­ge­lun­gen trägt bei Stor­nie­rung des Ver­tra­ges der Kunde die Kos­ten für alle Neben­leis­tun­gen, für die Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team ver­trag­li­che Verpflichtun­gen ein­ge­gan­gen ist (z.B. Hotel, Tagungs­räume), die nicht rück­gän­gig gemacht wer­den können.

7.6 Als Beginn der ver­ein­bar­ten Leis­tungs­er­brin­gung gilt bei Berain­tungs­kon­tin­gen­ten mit meh­ren Ein­zel­leis­tun­gen der erste zeit­lich fixierte Tag einer Bera­tungs­leis­tung oder der nach­ge­wie­sene Beginn vor­be­rei­ten­der (kon­zep­tio­nel­ler) Arbei­ten als Stichtag.

8. Rück­tritt vom Ver­trag sei­tens Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team

8.1. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team ist unge­ach­tet sons­ti­ger Gründe berech­tigt, aus wich­ti­gem Grund vom Ver­trag zurückzutreten.

8.2. Das Rück­tritts­recht greift, wenn sei­tens des Kun­den ver­trag­lich ver­ein­barte Leis­tun­gen nicht oder nicht hin­rei­chend erbracht oder ander­wei­tige schrift­lich fixierte Abspra­chen nicht ein­ge­hal­ten wer­den. Dies gilt ins­be­son­dere, aber nicht aus­schließ­lich dann, wenn der Kunde die Ver­ant­wor­tung für die Stel­lung der Ver­an­stal­tungs­räume und/​oder des Equip­ments über­nom­men hat oder der Teil­neh­mer­kreis von Zusam­men­set­zung und/​oder Größe nicht den Ver­ein­ba­run­gen entspricht.

8.3. Eben­falls begrün­det Krank­heit des von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team beauf­trag­ten Bera­ters ein Rück­tritts­recht sei­tens Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team, sofern ver­trag­lich mit dem Kun­den ein bestimm­ter Bera­ter ver­ein­bart wor­den ist, der Kunde in die­sem Fall mit der Über­nahme der Leis­tung durch einen ande­ren Bera­ter von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team nicht ein­ver­stan­den ist oder es Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team nicht gelingt, für die Maß­nahme einen ande­ren Bera­ter zu stel­len. In die­sem Fall wird sich Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team bemü­hen, mit dem Kun­den zeit­nah einen Ersatz­ter­min zu finden.

8.4. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team kann von ihm ange­bo­tene Ver­an­stal­tun­gen, die nicht für ei­nen fes­ten Teil­neh­mer­kreis eines Kun­den gebucht, son­dern von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team frei aus­ge­schrie­ben wor­den sind, vom Ver­trag zurück­tre­ten, wenn eine ausrei­chende Teil­neh­mer­zahl nicht zustande kommt. Dies kann aus inhalt­li­chen oder auch Kos­ten­grün­den der Fall sein. In die­sem Fall wer­den die Teil­neh­mer unmit­tel­bar be­nachrichtigt, nach­dem die­ser Umstand von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team fest­ge­stellt wurde.

8.5. Sollte Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team durch höhere Gewalt (wie z.B. Streik, Naturkatastro­phen) an der Durch­füh­rung des Auf­tra­ges gehin­dert sein, so gilt das Rück­tritts­recht selbst dann, wenn eine vor­zei­tige Benach­rich­ti­gung des Auf­trag­neh­mers nicht mög­lich ist.

8.6. Macht Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team von sei­nem Rück­tritts­recht Gebrauch, so wer­den et­waige bereits bezo­gene Leis­tun­gen wie Teil­neh­mer­ge­büh­ren u.ä. zurück­er­stat­tet. Wei­tergehende Ansprü­che, gleich wel­cher Art, wer­den durch den Rück­tritt von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team nicht begrün­det und sind aus­drück­lich ausgeschlossen.

9.  Haf­tung

9.1. Soweit sich aus die­sen Bestim­mun­gen nichts ande­res ergibt, sind wei­ter­ge­hende Ansprü­che des Auf­trag­ge­bers – gleich aus wel­chen Rechts­grün­den – aus­ge­schlos­sen. Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team haf­tet des­halb ins­be­son­dere nicht für Schä­den, entgan­genen Gewinn oder sons­tige Ver­mö­gens­schä­den des Auftraggebers.

9.2. Diese Haf­tungs­frei­zeich­nung gilt nicht, wenn die Scha­den­ur­sa­che auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit beruht.

9.3. Sofern Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team eine ver­trags­we­sent­li­che Pflicht ver­letzt, ist die Ersatz­pflicht für Sach- und Per­so­nen­schä­den auf die Ersatz­leis­tung sei­ner Haftpflicht­versicherung begrenzt. Die Ersatz­pflicht ist in jedem Fall auf den im Zeit­punkt des Ver­tragsschlusses vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt.

9.4. Soweit eine Haf­tung von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team aus­ge­schlos­sen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung der von ihm beauf­trag­ten Berater.

10. Ver­trau­lich­keit

10.1. Die Ver­trags­par­teien ver­pflich­ten sich wech­sel­sei­tig, über alle per­son- oder betriebsrele­vanten Kennt­nisse Drit­ten gegen­über strengs­tes Still­schwei­gen zu bewah­ren. Dies gilt ins­be­son­dere für Ein­zel­coa­chings. Für das For­mat „Coa­ching in der Gruppe‘ gilt diese Ver­pflich­tung ins­be­son­dere auch für Infor­ma­tio­nen, die die Teil­neh­mer von­ein­an­der er­fahren bzw. unter­ein­an­der austauschen.

10.2. Drit­ten gegen­über dür­fen allen­falls all­ge­meine, nicht per­son­be­zo­gene Infor­ma­tio­nen weiter­gegeben wer­den, wie bei­spiels­weise der Nut­zen der Ver­an­stal­tung insgesamt.

10.3. Nimmt im Auf­trag eines Kun­den ein Mit­ar­bei­ter an einem Coa­ching oder einem ande­ren, die Ver­trau­lich­keit erfor­dern­den Ver­an­stal­tung teil, so erhält der Auf­trag­ge­ber all­ge­meine Infor­ma­tio­nen über den Erfolg der Maß­nahme. In kei­nem Fall wer­den irgend­wel­che ver­traulichen Anga­ben, die wäh­rend des Coa­chings o.ä. gemacht wur­den, an den Auftrag­geber weitergeleitet.

11.  Kun­den­schutz

11.1. Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, mit von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team beauf­trag­ten Bera­tern keine mit­tel­ba­ren oder unmit­tel­ba­ren Geschäfte abzu­schlie­ßen, die den Ge­genstandsbereich der Dienst­leis­tun­gen von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team umfassen.

11.2. Sollte das Ver­trags­ver­hält­nis eines Bera­ters mit Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team enden, so gilt diese Ver­pflich­tung für einen Zeit­raum von zwei Jah­ren nach Aus­schei­den des Bera­ters aus dem Ver­trags­ver­hält­nis mit Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team.

11.3. Bei Ver­stoß gegen die vor­ste­hende Ver­pflich­tung ist für jeden Fall des Ver­sto­ßes eine Ver­tragsstrafe an Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team zu zah­len. Die Höhe der Ver­trags­strafe wird im Ein­zel­auf­trag festgelegt.

12. Urhe­ber­recht

12.1. Teil­neh­mer­un­ter­la­gen sowie sei­tens Dr- Kap­pes Con­sul­ting Team schrift­lich ver­fasste Kon­zepte ein­schließ­lich ihrer Teile sind urhe­ber­recht­lich geschützt. Jede Ver­wer­tung außer­halb der Gren­zen des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes ist ohne vor­he­rige schrift­li­che Zustim­mung durch Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team unzu­läs­sig und straf­bar. Dies gilt ins­be­son­dere für Ver­viel­fäl­ti­gun­gen, Über­set­zun­gen, Mikro­ver­fil­mun­gen und die Ein­spei­che­rung und Ver­ar­bei­tung in elek­tro­ni­schen Systemen.

12.2. Die urhe­ber­recht­li­chen Nut­zungs­rechte an von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team für einen Kun­den erstell­ten oder mit­er­stell­ten Medien wer­den die­sem mit der voll­stän­di­gen Rech­nungs­be­glei­chung eingeräumt.

13. Daten­schutz

Per­so­nen­be­zo­gene Daten des Kun­den wer­den im Zusam­men­hang der zu rea­li­sie­ren­den Maß­nah­men elek­tro­nisch gespei­chert und auto­ma­ti­siert wei­ter­ver­ar­bei­tet, jedoch nicht an Dritte wei­ter­ge­ge­ben. Der Kunde wil­ligt in die beschrie­bene Spei­che­rung und Ver­wen­dung sei­ner Daten ein.

14.  Aus­bil­dungs­ver­ein­ba­rung

Für von Dr. Kap­pes Con­sul­ting Team ange­bo­tene Aus- und Wei­ter­bil­dun­gen gel­ten geson­derte und wei­ter­füh­rende Rege­lun­gen, die in einem eige­nen Aus- und Wei­ter­bil­dungs­ver­trag fest­ge­hal­ten werden.

15. Sal­va­to­ri­sche Klausel

Soll­ten ein­zelne Bestim­mun­gen die­ser AGB ganz oder teil­weise unwirk­sam, undurch­führ­bar oder nicht durch­setz­bar sein oder durch Fort­schrei­bung der Rechts­spre­chung unwirk­sam, undurch­führ­bar oder nicht durch­setz­bar wer­den, so ist davon die Wirk­sam­keit, Durchsetz­barkeit und Durch­führ­bar­keit der ande­ren Bestim­mun­gen nicht berührt. An die Stelle der un­wirksamen Rege­lung tritt, soweit recht­lich zuläs­sig, eine andere ange­mes­sene Rege­lung, die dem ent­spricht, was die Ver­trags­par­teien unter Berück­sich­ti­gung der Ver­kehrs­sitte bei wirt­schaftlicher Betrach­tungs­weise und nach Treu und Glau­ben gewollt haben oder gewollt ha­ben wür­den, wenn sie die Unwirk­sam­keit der Rege­lung bedacht hät­ten. Ein Ver­weis auf § 139 BGB ist aus­drück­lich ausgeschlossen.

16. Erfül­lungs­ort, Gerichtsstand

16.1.Soweit sich aus dem Ver­trag nichts ande­res ergibt, ist Erfül­lungs- und Zah­lungs­ort unser Geschäfts­sitz. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

16.2.Ausschließlicher Gerichts­stand ist bei Ver­trä­gen mit Kauf­leu­ten, juris­ti­schen Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­chen Son­der­ver­mö­gen das für unse­ren Geschäfts­sitz zustän­dige Gericht.

Bonn, 01.01.2022

Datenschutz
Dr. Kappes Consulting Team, Inhaber: Dr. Clemens Kappes (Firmensitz: Deutschland), würde gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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