Dr. Kappes Consulting Team, vertreten durch:
Dr. Clemens Kappes, Schulstr. 4, 53127 Bonn
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Dr. Kappes Consulting Team mit seinen Vertragspartnern, nachstehend „Auftraggeber” genannt. Ergänzend hierzu gelten die Vereinbarungen im Angebot / der Auftragsbestätigung. Sonstige Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Werden Verträge in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos geschlossen, gelten dennoch ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungs-, Coaching-, Mediations- und Trainingsleistungen durch Dr. Kappes und/oder von ihm eingesetzte Berater, Coaches, Mediatoren und Trainer, im folgenden kurz ’Berater‘ genannt.
3. Rechtliche Stellung der Vertragspartner
3.1. Dr. Clemens Kappes als Inhaber von Dr. Kappes Consulting Team wird als selbständiger Unternehmer für den Auftraggeber tätig.
3.2. Die von Dr. Kappes eingesetzten Berater handeln namens und im Auftrag von Dr. Kappes Consulting Team. Sie sind nicht berechtigt, im Namen von Dr. Kappes Consulting Team rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für Dr. Kappes Consulting Team zu begründen.
4. Angebot und Vertragsabschluss
4.1. Für jede unserer Leistungen erhält der Auftraggeber ein Angebot / eine Ausschreibung, das / die von ihm mündlich oder schriftlich angenommen werden muss (Auftragserteilung).
4.2. Nach Annahme des Angebots / der Ausschreibung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Dienstvertrag kommt durch Annahme des Angebots und der Auftragsbestätigung zustande.
5. Leistungen
5.1. Ziel und Inhalt der Leistungen werden im Angebot / in der Auftragsbestätigung benannt. Dr. Kappes Consulting Team strebt nach besten Kräften und Wissen den definierten Erfolg an, kann jedoch den Erfolg einer Leistung nicht garantieren.
5.2. Vor und während der Leistungserbringung informiert der Auftraggeber Dr. Kappes Consulting Team über alle Umstände, die für die Vorbereitung oder Erbringung einer Leistung bedeutsam sind.
5.3. Für das methodische und didaktische Vorgehen ist der in der Auftragsbestätigung genannte Berater von Dr. Kappes Consulting Team verantwortlich. Der Auftraggeber kann vertraglich jedoch ein bestimmtes methodisches und/oder didaktisches Vorgehen vereinbaren, an das dann der Berater gebunden ist. Sind konzeptionelle, methodische oder didaktische Änderungen am vereinbarten Konzept notwendig, so sind diese an alle Beteiligten so früh wie möglich zu kommunizieren und entsprechend zu dokumentieren. Während der Leistungserbringung in Seminaren o. ä. Veranstaltungen entscheidet der Berater über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines didaktischen Ermessensspielraums.
5.4. Dr. Kappes Consulting Team und seine Berater werden die Dienstleistungen in höchster fachlicher, pädagogischer und didaktischer Weise durchführen.
5.5. Dr. Kappes Consulting Team garantiert seinem Kunden, dass dieser von seiner Leistungserbringung / Honorierung befreit ist, sollte dieser nach zuvor genau schriftlich festgelegten Kriterien wider Erwarten mit der Leistung nicht zufrieden sein. Sofern in Einzelverträgen nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist, muss die ‚Mängelrüge‘ spätestens am Ende des ersten Veranstaltungstages, bei eintägigen Veranstaltungen bis zur Mittagspause, erfolgen. Für Dr. Kappes Consulting Team besteht in diesem Falle keine Verpflichtung zur vertraglich vereinbarten Fortführung der Veranstaltung. Sollten Mitarbeiter des Kunden als einzelne Teilnehmer an einer Veranstaltung von Dr. Kappes Consulting Team teilnehmen, so geht mit der ‚Mängelrüge‘ die Beendigung der Teilnahme an der Veranstaltung einher.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen
6.1. Der Auftraggeber zahlt Dr. Kappes Consulting Team für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet.
6.2. Dr. Kappes Consulting Team wird nach Erbringung der Leistung dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Dr. Kappes Consulting Team ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem bei Vertragsende gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach § 247 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, beispielsweise steuerrechtlicher Art, bleibt unberührt.
6.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von Dr. Kappes Consulting Team nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
7. Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden – Stornoregelung
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder storniert die vertraglich vereinbarte Leistung, so gelten folgende Stornoregelungen:
7.1. Bei einem Rücktritt vom Vertrag bis zu 6 Wochen vor Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 €uro fällig.
7.2. Bei Absage bis 4 Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung werden 50% des Honorarsatzes berechnet.
7.3. Ab 4 Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung wird der volle Honorarsatz in Rechnung gestellt.
7.4. Sollte für die nach 7.2 oder 7.3 vereinbarte Leistung innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des ursprünglich für die Leistungserbringung festgelegten Zeitpunkts ein für beide Seiten möglicher Ersatztermin gefunden werden (Verschiebung), so gilt für beide Zeiträume eine Entschädigung von 20% des vertraglich vereinbarten Honorarsatzes.
7.5. Neben den Honorarregelungen trägt bei Stornierung des Vertrages der Kunde die Kosten für alle Nebenleistungen, für die Dr. Kappes Consulting Team vertragliche Verpflichtungen eingegangen ist (z.B. Hotel, Tagungsräume), die nicht rückgängig gemacht werden können.
7.6 Als Beginn der vereinbarten Leistungserbringung gilt bei Beraintungskontingenten mit mehren Einzelleistungen der erste zeitlich fixierte Tag einer Beratungsleistung oder der nachgewiesene Beginn vorbereitender (konzeptioneller) Arbeiten als Stichtag.
8. Rücktritt vom Vertrag seitens Dr. Kappes Consulting Team
8.1. Dr. Kappes Consulting Team ist ungeachtet sonstiger Gründe berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.
8.2. Das Rücktrittsrecht greift, wenn seitens des Kunden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder nicht hinreichend erbracht oder anderweitige schriftlich fixierte Absprachen nicht eingehalten werden. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich dann, wenn der Kunde die Verantwortung für die Stellung der Veranstaltungsräume und/oder des Equipments übernommen hat oder der Teilnehmerkreis von Zusammensetzung und/oder Größe nicht den Vereinbarungen entspricht.
8.3. Ebenfalls begründet Krankheit des von Dr. Kappes Consulting Team beauftragten Beraters ein Rücktrittsrecht seitens Dr. Kappes Consulting Team, sofern vertraglich mit dem Kunden ein bestimmter Berater vereinbart worden ist, der Kunde in diesem Fall mit der Übernahme der Leistung durch einen anderen Berater von Dr. Kappes Consulting Team nicht einverstanden ist oder es Dr. Kappes Consulting Team nicht gelingt, für die Maßnahme einen anderen Berater zu stellen. In diesem Fall wird sich Dr. Kappes Consulting Team bemühen, mit dem Kunden zeitnah einen Ersatztermin zu finden.
8.4. Dr. Kappes Consulting Team kann von ihm angebotene Veranstaltungen, die nicht für einen festen Teilnehmerkreis eines Kunden gebucht, sondern von Dr. Kappes Consulting Team frei ausgeschrieben worden sind, vom Vertrag zurücktreten, wenn eine ausreichende Teilnehmerzahl nicht zustande kommt. Dies kann aus inhaltlichen oder auch Kostengründen der Fall sein. In diesem Fall werden die Teilnehmer unmittelbar benachrichtigt, nachdem dieser Umstand von Dr. Kappes Consulting Team festgestellt wurde.
8.5. Sollte Dr. Kappes Consulting Team durch höhere Gewalt (wie z.B. Streik, Naturkatastrophen) an der Durchführung des Auftrages gehindert sein, so gilt das Rücktrittsrecht selbst dann, wenn eine vorzeitige Benachrichtigung des Auftragnehmers nicht möglich ist.
8.6. Macht Dr. Kappes Consulting Team von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so werden etwaige bereits bezogene Leistungen wie Teilnehmergebühren u.ä. zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, werden durch den Rücktritt von Dr. Kappes Consulting Team nicht begründet und sind ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Haftung
9.1. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Dr. Kappes Consulting Team haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
9.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Sofern Dr. Kappes Consulting Team eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung seiner Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4. Soweit eine Haftung von Dr. Kappes Consulting Team ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der von ihm beauftragten Berater.
10. Vertraulichkeit
10.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, über alle person- oder betriebsrelevanten Kenntnisse Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für Einzelcoachings. Für das Format „Coaching in der Gruppe‘ gilt diese Verpflichtung insbesondere auch für Informationen, die die Teilnehmer voneinander erfahren bzw. untereinander austauschen.
10.2. Dritten gegenüber dürfen allenfalls allgemeine, nicht personbezogene Informationen weitergegeben werden, wie beispielsweise der Nutzen der Veranstaltung insgesamt.
10.3. Nimmt im Auftrag eines Kunden ein Mitarbeiter an einem Coaching oder einem anderen, die Vertraulichkeit erfordernden Veranstaltung teil, so erhält der Auftraggeber allgemeine Informationen über den Erfolg der Maßnahme. In keinem Fall werden irgendwelche vertraulichen Angaben, die während des Coachings o.ä. gemacht wurden, an den Auftraggeber weitergeleitet.
11. Kundenschutz
11.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit von Dr. Kappes Consulting Team beauftragten Beratern keine mittelbaren oder unmittelbaren Geschäfte abzuschließen, die den Gegenstandsbereich der Dienstleistungen von Dr. Kappes Consulting Team umfassen.
11.2. Sollte das Vertragsverhältnis eines Beraters mit Dr. Kappes Consulting Team enden, so gilt diese Verpflichtung für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ausscheiden des Beraters aus dem Vertragsverhältnis mit Dr. Kappes Consulting Team.
11.3. Bei Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung ist für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe an Dr. Kappes Consulting Team zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Einzelauftrag festgelegt.
12. Urheberrecht
12.1. Teilnehmerunterlagen sowie seitens Dr- Kappes Consulting Team schriftlich verfasste Konzepte einschließlich ihrer Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Dr. Kappes Consulting Team unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
12.2. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an von Dr. Kappes Consulting Team für einen Kunden erstellten oder miterstellten Medien werden diesem mit der vollständigen Rechnungsbegleichung eingeräumt.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden im Zusammenhang der zu realisierenden Maßnahmen elektronisch gespeichert und automatisiert weiterverarbeitet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde willigt in die beschriebene Speicherung und Verwendung seiner Daten ein.
14. Ausbildungsvereinbarung
Für von Dr. Kappes Consulting Team angebotene Aus- und Weiterbildungen gelten gesonderte und weiterführende Regelungen, die in einem eigenen Aus- und Weiterbildungsvertrag festgehalten werden.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder durch Fortschreibung der Rechtssprechung unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar werden, so ist davon die Wirksamkeit, Durchsetzbarkeit und Durchführbarkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, die dem entspricht, was die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Ein Verweis auf § 139 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
16.1.Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2.Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Bonn, 01.01.2022